Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
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In: Zusatzmodul Justiz Wirtschaftsrecht
Die CMR (Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen) regelt das Frachtgeschäft im internationalen Straßengüterverkehr zivilrechtlich. Die Regelungen dieses internationalen Abkommens gelten in allen Vertragsstaaten.Durch den Wegfall der Zollschranken in der EU und darüber hinaus ist der Handel und die Zusammenarbeit zwischen den Staaten immer mehr gewachsen. Der Transport findet zu einem sehr großen Teil auf der Straße statt. Die Anwendung und Auslegung der CMR ist daher von zunehmend wichtiger Bedeutung. Mit diesem Kommentar erhalten Spediteure und Transportunternehmer, Auftraggeber für Transporte und deren Rechtsberater eine wertvolle Arbeitshilfe für die Auslegung der gesetzlichen Regelungen. Das Werk berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und Literatur, zudem gibt es zahlreiche Praxisbeispiele an die Hand.
In: RIW-Buch
In: Recht der Internationalen Wirtschaft
In: Gesetz und Recht
In: Berichte aus der Rechtswissenschaft
In: Großkommentare der Praxis
Frontmatter -- Vorwort -- Inhaltsübersicht -- Sechster Abschnitt. Frachtgeschäft -- § 425 (Definition des Frachtführers) -- § 426 (Frachtbrief) -- § 427 (Begleitpapiere) -- § 428 (Lieferfrist; Verhinderung der Beförderung) -- § 429 (Haftung des Frachtführers) -- § 430 (Umfang des Ersatzes) -- §431 (Haftung für Gehilfen) -- § 432 (Mehrere Frachtführer) -- § 433 (Verfügungsrecht des Absenders) -- § 434 (Rechte des Empfängers vor Ankunft des Frachtgutes) -- § 435 (Rechte des Empfängers nach der Ankunft des Frachtgutes) -- §436 (Zahlungspflicht des Empfängers) -- § 437 (Hindernisse für die Ablieferung) -- §438 (Erlöschen der Ansprüche gegen den Frachtführer) -- § 439 (Verjährung) -- §440 (Gesetzliches Pfandrecht) -- § 441 (Rechte und Pflichten des letzten Frachtführers) -- §442 (Haftung des abliefernden Frachtführers) -- § 443 (Rang mehrerer Pfandrechte) -- § 444 (Ladeschein) -- §445 (Inhalt des Ladescheins) -- § 446 (Ladeschein und Frachtvertrag) -- § 447 (Legitimation durch Ladeschein) -- § 448 (Rückgabe des Ladescheins) -- § 449 (Nachfolgender Frachtführer) -- § 450 (Wirkung der Übergabe des Ladescheins) -- §451 (Gelegenheitsfrachtführer) -- § 452 (Güterbeförderung durch die Post) -- Anhang I zu § 452 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) -- Anhang II nach § 452 Kraftverkehrsordnung für den Güterverkehr mit Kraftfahrzeugen (KVO) -- Anhang III nach § 452 Übereinkommen über den Beforderungsvertrag Im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl 1961 II 1120) -- Anh. IV nach § 452 Beförderungsbedingungen für den Möbelverkehr (BefBMö) vom 21. Juli 1961 -- Anhang V nach § 452 Allgemeine Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen (AGNB) vom 1. Januar 1956 -- Anhang VI nach § 452 Güternahverkehr der Eisenbahnen auf der Straße -- Sachregister
In: Schriften zum öffentlichen Recht Bd. 1215
Hauptbeschreibung: Die Festschrift ehrt Prof. Dr. Meinhard Schröder zu seinem 70. Geburtstag am 19. Mai 2012. Der in München geborene Staatsrechtslehrer studierte Rechtswissenschaft in Mainz und Frankfurt, promovierte 1969 bei Prof. Dr. Karl-Josef Partsch in Bonn (»Die >wohlerworbenen RechteInhaltsverzeichnis I. Das Völkerrecht der Internationalen Gemeinschaft Oliver Fehrenbacher und Philipp Jost Völkerrecht und nationale Umsetzung - Probleme aus dem Bereich des Steuerrechts Jan von Hein Konflikte zwischen völkerrechtlichen Übereinkommen und europäischem Sekundärrecht auf dem Gebiet des Inter
In: Die Wissenschaft von der Politik 11
1. Der Europabegriff -- 2. Integration und Souveränität -- I. Der Europarat -- 1. Vorgeschichte -- 2. Das Statut und die Versuche seiner Erweiterung -- 3. Die Fachbehörden -- 4. Die europäischen Konventionen -- 5. Der Europarat als allgemeiner politischer Rahmen für die europäische Einigung -- II. Die europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) -- 1. Vorgeschichte -- 2. Der Vertrag -- 3. Wandlung des supranationalen Charakters -- III. Der europäische Wirtschaftsrat (OEEC) -- 1. Vorgeschichte -- 2. Der Vertrag -- 3. Die Fachausschüsse -- 4. Internationale Zusammenarbeit -- IV. Die beiden Wirtschaftsblöcke und die Bemühungen um den Brückenschlag -- 1. Messinakonferenz -- 2. OEEC und Freihandelszone -- 3. Die römischen Verträge (EWG und EURATOM) -- 4. Die europäische Freihandels-Assoziation (EFTA) -- 5. Reorganisation der OEEC -- Dokumente -- Auszüge aus der Grundsatzdebatte in der ersten Sitzung der Beratenden Versammlung vom 10. August bis B. September 1949 -- I. Der Europarat -- Satzung des Europarates -- Bestimmungen satzungsmäßigen Charakters, die vom Ministerkomitee im Laufe seiner achten und neunten Tagung zum Zwecke ihrer späteren Aufnahme in eine revidierte Satzung angenommen wurden -- Antrag auf Satzungsänderung mit dem Ziel, die beratenden Aufgaben der Versammlung konkret und wirksam zu definieren (La Malfa) -- Eden-Plan -- Gutachten über die beste Methode der Durchführung der von der Beratenden Versammlung des Europarates am 30. September 1952 angenommenen Vorschläge des Vereinigten Königreichs -- Aus der Entschließung des Politischen Ausschusses des Europa-Kongresses im Haag, Mai 1948 -- Die Konventionen und Abkommen des Europarates -- Arbeitsmethoden des Ministerkomitees -- Beziehungen zwischen der Beratenden Versammlung und den nationalen Parlamenten und Regierungen -- II. Die europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) -- Aus der Rede des Bundeskanzlers Dr. Konrad Adenauer bei einem Empfang auf dem Petersberg am 21. September 1949 nach seinem Amtsantritt -- Erklärung des französischen Außenministers Robert Schuman über die Vereinigung der deutschen und französischen Kohle- und Stahlindustrie vom 9. Mai 1950 -- Britisch-französischer Gedankenaustausch hinsichtlich der französischen Vorschläge für die westeuropäischen Kohlen-, Eisen- und Stahlindustrien -- Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl -- Protokoll über die Beziehungen zum Europarat -- Die Assoziierung Großbritanniens mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Abkommen vom 21. Dezember 1954 -- Protokolle zwischen der Hohen Behörde und dem Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl -- Aus dem Rechenschaftsbericht über die Gemeinschaft der Sechs, erstattet von Pierre Wigny, Mitglied der Gemeinsamen Versammlung -- III. Der europäische Wirtschaftsrat (OEEC) -- Straßburger Konferenz zwischen USA-Kongreßmitgliedern und Mitgliedern der Beratenden Versammlung des Europarates in der Zeit vom 19. bis 23. November 1951 -- Abkommen über die Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC — Organisation for European Economic Cooperation), unterzeichnet in Paris am 16. April 1948 -- Entschließung Nr. 1: Aufgaben des Europäischen Wirtschaftsrates -- IV. Die beiden Wirtschaftsblöcke und die Bemühungen um den Brückenschlag -- Aus dem Bericht des belgischen Außenministers Paul Henri Spaak in der 21. Sitzung der Beratenden Versammlung des Europarates in Straßburg am 21.Oktober 1955 -- Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft -- Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft -- Auszug aus dem schriftlichen Bericht des 3. Sonderausschusses — Gemeinsamer Markt/Euratom — über den Entwurf eines Gesetzes zu den Verträgen vom 25. März 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft nebst Ergänzung -- Resolution der Stockholmer Ministerkonferenz vom 20. November,1959 -- Obereinkommen zur Errichtung der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) vom 4. Januar 1960 -- Übereinkommen über die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung -- Zusatzprotokoll Nr. 1 zu dem Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung -- Zusatzprotokoll Nr. 2 zu dem Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung -- Zusatzprotokoll Nr. 3 zu dem Übereinkommen über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung -- Protokoll zur Revision des Abkommens über die Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 16. April 1948 -- Vereinbarung betreffend die Anwendung von Artikel 15 des Übereinkommens über die Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung -- Entschließung zu bestimmten Handelsproblemen -- Empfehlung Nr. 18 des Europarats vom 18. August 1950 -- Empfehlung Nr. 245 der Beratenden Versammlung des Europarats vom 29. April 1960 -- V. Zum Studium empfohlene Literatur.
In: Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen Band 17
Frontmatter -- Inhalt -- 1. Erlischt die Verpflichtung der Frau, aus dem Borbehaltsgut tuten Beitrag zur Bestreitung des ehelichen Aufwandes zn leisten, durch das Getrenntlebeu der Ehegatten? -- 2. Steht dem Prinzipale für die Dauer des Dienstverhältnisses gegen den Handlungsgehilfen, der ihm die versprochenen Dienste, insbesondere infolge unbefugten Eintritts in den Dienst eines anderen, nicht leistet, ein klagbarer Erfüllungsanspruch aus dem Dienstvertrage auch auf Unterlassung der Leistung von Diensten für den anderen Prinzipal zu? -- 3. Findet der § 326 B.G.B. auch auf positive VerttagSverletzungen Anwendung? Ist das Rücktrittsrecht auf die Fälle andauernder oder wiederholter Vertragsverletzungen beschränkt? -- 4. Ist im Sinne des § 407 B.G.B. die Mitteilung gemäß § 25 Abs. 2 H.G.B. als ein "Rechtsgeschäft", und der für die Geschäfts- Verbindlichkeiten haftende neue Geschäftsinhaber als "Schuldner" anzusehen? -- 5. Rechtliche Natur des Schleppvertrages. Kann ein ganzes Schiff Frachtgut sein? -- 6. Inwieweit sind Ansprüche eines Gesellschafters auf Zahlungen aus der GesellschaftSkaffe als "Ansprüche auf einen Gewinnanteil" abtretbar? -- 7. Kann die Veräußerung von Sachen, die der veräußernde Gemeinschulvner unter Eigentumsvorbehalt seines Verkäufers erworben hatte, vom Konkursverwalter angefochten werden? Kann der Ansechtungsbeklagte sich auf den Eigentumsvorbehalt berufen? Lebt der Vorbehalt durch die erfolgreiche Anfechtung wieder auf? -- 9. Ist einem Bankier, welcher Jnhaberpapiere in Pfand nimmt, von denen er weiß, daß sie zu einem Nachlaffe gehören, der gute Glaube zu versagen, weil er nicht geprüft hat, ob die mit ihm in Verhandlung getretenen Erden allein zur Verfügung über den Nachlaß berechtigt sind? -- 10. Unter welchen Voraussetzungen sind Maschinen Bestandteile (Sachteile) eines gewerblichen Gebäudes, insbesondere einer Fabrik? -- 11. Was ist unter "gleichartigen" Waren im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894, insbesondere des § 9 Abs. 1 Nr. 1 desselben, wenn es sich um Waren derselben Gattung handelt, zu verstehen? -- 12. In welcher Weise kann zur Sicherung des Rückgewähranspruchs des anfechtenden Gläubigers durch einstweilige Verfügung eine Eintragung auf dem Grundbuchblatte des Grundstücks angeordnet werden? -- 13. Unterliegt der Vertrag über das persönliche Vorkaufsrecht der Formvorschrift des § 313 B.G.B.? -- 14. Welche Grundsätze sind für die Verteilung des Schadens maßgebend, wenn ein Schiffszusammenstoß durch beiderseitiges Verschulden verursacht ist? -- 15. Sind Rechtsgeschäfte, die ein Vertreter im Namen des Vertretenen mit sich als Vertreter eines Dritten vornimmt, nichtig oder nur anfechtbar? Kann ein solches Rechtsgeschäft durch Genehmigung bloß des einen der beiden Vertretenen gültig werden? -- Unterhaltspflicht des früheren Ehemannes, der die Ehe wegen Jrrtrinls angefochten hat -- Müssen, falls zum Zwecke der Erbteilung das Gesamteigentum der Miterben an einem Nachlaßgrundstück in Bruchteilseigentum unigewandelt werden soll, die beteiligten Miterben durch mehrere Pfleger vertreten werden -- Unterliegt die Errichtung gemeinschaftlicher Erbverträge der für gemeinschaftliche Testamente geltenden Beschränkung -- Schiffbruch im Sinne des Gesetzes vom 31. Mai 1901 betr. Versorgung der Kriegsinvaliden -- Verhältnis des Urheberrechts des Textdichters einer Lper zu dem des Komponisten -- Kommen beim Kauf eines Geschäftsbetriebes die Bestimmungen der §§ 459 flg. B.G.B. über die Gewährleistung von Fehlern analog zur Anwendung -- "Für den Handelsverkehr bestimmte" Schuldverschreibungen im Sinne der Tarifnummer 2 a des Reichsstempelgesetzes -- Enthält die Zustimmung zur Fortführung der Firma die Ermächtigung, die Firma auch für Zweigniederlassungen zu gebrauchen -- Kann auf Grund eines gegen den unbekannten Hypothekengläubiger unter Vorbehalt angemeldeter Rechte erlassenen Ausschlußurteils die Umschreibung der Hypothek auf den Eigentümer erfolgen -- Bierlieferungsvertrag. Verstößt die Bindung auf lange Jahre gegen die guten Sitten? Ist der zur Bierabnahme Verpflichtete toegen Lieferung schlechten Bieres zum teilweisen Rücktritt vom Vertrage berechtigt? -- Aktiengesellschaft. Ist ein Beschluß der Generalversammlung, durch den das Bezugsrecht der Aktionäre auf neue Aktien beschränkt oder ausgeschlossen wird, auch dann gültig, wenn bei der Berusung der Versammlung nur die Erhöhung des Grundkapitals als Verhandlungsgegenstand angekündigt worden ist -- Bergütungs- (Tantiemen-)Stempel nach Tarifnummer 9 des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juni 1906. Rückwirkung des Gesetzes? -- Gehören Streitigkeiten aus dem Dienstverhältnisse zwischen Kaufleuten und ihren Handlungsgehilfen auch dann vor die Kaufmannsgerichte, wenn der Anspruch von den Rechtsnachfolgern erhoben wird? -- Kann ein Verschulden des Beschädigten im Sinne des § 254 Abs. 1 B.G.B darin gesehen werden, daß er Halter eines bei der Entstehung des Schadens milwirkenden Tieres ist? -- Zur Anwendung der §§ 1, 3 des Reichsgesetzes wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung vom 13. Mai 1870 -- Unterschied zwischen einem Gesamtschuldverhältnisse im Sinne des § 421 B.G.B. und einem sog. unechten Gesamtschuldverhältnisse -- Fortdauernde Geltung des Art. 28 Abs. 2 des mit Frankreich geschlossenen Handelsvertrags vom 2. August 1862? "Fabrikzeichen" im Sinne des Art. 28 Abs. 2 -- Unsallfürsorge für Beamte. Rückgriff des Fiskus -- Unterschied der Klage auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung aus § 463 Satz 2 B.G.B. wegen arglistigen Verschweigens von der Betrugsklage nach § 823 Abs. 2 B.G.B. verbunden mit § 263 St.G.B. oder nach § 826 B.G.B -- Wird der Geschäftsinhaber durch den von seinem Vertreter geschlossenen Werkvertrag berechtigt und verpflichtet, auch wenn dem Besteller unbekannt blieb, daß er mit einem Vertreter verhandelte -- Verstößt es gegen § 826 B.G.B., wenn jemand das ihm rechtskräftig Zuerkannte beitreibt, obwohl er weiß, daß die Verurteilung durch ein falsches Zeugnis herbeigeführt worden ist? Kann aus einer unerlaubten Handlung des Vormundes gegen den Bevormundeten geklagt werden -- Tragweite des Absonderungsrechts (K.O. § 51 -- Abtretbarkeit zukünftiger Forderungen -- Verstoß gegen die guten Sitten -- Anwendbarkeit des § 254 B.G.B. bei Schuldverhältnissen, die sich auf das internationale Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 gründen -- Gebrauchsmuster. Findet die Bestimmung in § 19 Abs. 2 S. 2 des Patentgesetzes entsprechende Anwendung auf Gebrauchsmuster? Umfang der Legitimation des eingetragener: früheren Inhabers -- Haftung des Postfiskus bei Verletzung von Postreisenden -- Zum Begriffe des Wohnsitzes und des Ortes des Wohnsitzes nach § 13 Z.P.O. und 8 7 B.G.B -- Zur Frage der Besteuerung des Einbringens von Wertpapieren der in Tarisst. 4 a Ziff. 2 und 4 Abs. 1 des Reichsstempelgesetzes vom 14. Juni 1900 bezeichneten Art -- Form des Ausstattungsversprechens; Begriff der Leibrente. Auslegung formbedürftiger Willenserklärungen -- Eintrittsrecht (jus offerendi) gegenüber dem Zollfiskus -- Sind Elektrizitätswerke Fabriken im Sinne von § 2 des Haftpflichtgesetzes vom 7. Juni 1871? Unfall "im Betriebe" eines solchen Werkes -- Wird der Schuldner von der Leistungspflicht frei, wenn er durch eigene Handlung ohne Verschulden die Unmöglichkeit der Leistung herbeigeführt hat -- Zum Begriffe der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812, 821 B.G.B.). -- Seeversicherung "frei von Kriegsmolest" und "nur für Seegefahr" -- Sind im Falle der Anfechtung eines Vertrages, durch den mehrere gemeinschaftlich sich verpflichtet haben, diese als Empfänger der teilbaren Vorleistung zu deren Herausgabe als Gesamtschuldner verpflichtet? -- Schuldversprechen und Schuldanerkenntnis. Irregulärer Verwahrungsvertrag; Anwendbarkeit des § 364 Abs. 2 B.G.B. aus denselben. Kann der gütergemeinschaftliche Ehemann nur auf Leistung an beide Ehegatten gemeinsam klagen -- Findet, wenn zur Entstehung oder Vergrößerung eines Bergschadens schuldbare Handlungen Dritter mitgewirkt haben, ein Gesamtschuldverhältnis zwischen diesen und dem Bergwerksbesitzer statt? -- Zur Auslegung des Internationalen Übereinkommens über den Eisenbahnfrachtverkehr vom 14. Oktober 1890 (Art. 7 Abss. 2 u.